Mit Datum vom 30.12.2021 trat § 362 Nr. 5 StPO in Kraft, eingeführt durch das „Gesetz zur Wiederherstellung materieller Gerechtigkeit“. Danach sollte bei neuen Tatsachen und Beweisen die Wiederaufnahme des Verfahrens zuungunsten eine rechtskräftig Freigesprochenen bei einzelnen Taten, z.B. einem Mord möglich sein. Diese Regelung hat das BVerfG nun (31.10.2023) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt.
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